Äquivalenzdosistabellen der Arzneimittelkommission

Die zunehmenden Lieferengpässe bei vielen Arzneimitteln stellen das pharmazeutische Personal vor die Frage, welche Alternative dem Arzt empfohlen werden kann und wie die Dosierung anzupassen ist. Eine Hilfestellung dafür bieten die Äquivalenzdosistabellen der AMK

https://www.abda.de/fuer-apotheker/arzneimittelkommission/hinweise-und-materialien-fuer-apotheken/pharmakovigilanz-1/

Diese wurden im Zuge der Corona-Pandemie erarbeitet und können auch eine Hilfestellung bei den aktuellen Lieferengpässen darstellen.
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AM-VersVO) ermöglicht es, im Fall der Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels, u. a. von der Packungsgröße, der Packungsanzahl oder der Wirkstärke abzuweichen. Ist kein wirkstoffgleiches Präparat verfügbar oder lieferbar, kann durch den verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel verordnet werden (Aut-simile-Substitution).
Vor der Umstellung eines Patienten auf einen alternativen Wirkstoff ist es in der Regel notwendig, zunächst die Dosisäquivalenz zum bisherigen Arzneimittel abzuschätzen. Als Hilfestellung veröffentlicht die AMK entsprechende Vergleichstabellen zu Äquivalenz- bzw. Tagesdosen zu ausgesuchten Wirkstoffklassen.
Bitte beachten Sie: Die Vergleichstabellen können nur einen Anhaltspunkt darstellen. Im Einzelfall sind die Indikationen, Wechselwirkungen, die Pharmakokinetik, Kontraindikationen sowie patientenindividuelle Faktoren zu berücksichtigen. Hierfür sind v. a. die jeweils aktuellen Fachinformationen zu nutzen.

Quelle: SLAK-Rundbrief 385/2022 – Äquivalenzdosistabellen